Effiziente Nutzung von Gartenwasser: Alles, was Sie wissen müssen

Verfasser: N. Boerger

Datum: [Datum]

Die effiziente Nutzung von Frischwasser in Gärten ist nicht nur umweltfreundlich, sondern kann auch zu erheblichen Einsparungen führen. Gemäß den Bestimmungen zur Gartenbewässerung in verschiedenen Gemeinden können Bürger Frischwasser, das ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt wird, mit bestimmten Voraussetzungen abschreiben. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten:

1. Installation eines Wasserzählers: Um von dieser Regelung zu profitieren, ist ein fest installierter, messrichtig funktionierender und geeichter Wasserzähler erforderlich. Dieser muss innerhalb der Wasserleitung angebracht werden, ohne zusätzliche Einbauten zwischen dem Wasserzähler und der Entnahmestelle, außer Entleerungsventilen geringen Durchmessers zur Frostvermeidung.

2. Alternative Lösungen: In Fällen, in denen die Installation innerhalb der Wasserleitung technisch nicht möglich oder unzumutbar ist, kann der Nachweis durch einen messrichtig funktionierenden und geeichten Zapfhahnzähler erbracht werden. In den meisten Fällen ist jedoch die Installation in einer Aufputz-Wasserleitung möglich und zumutbar.

3. Regelmäßige Eichung: Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre erneut geeicht werden oder durch einen neuen Wasserzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden, um sicherzustellen, dass er korrekt funktioniert.

4. Standort des Wasserzählers: Die Entnahmestelle für Gartenwasser darf sich nicht über oder in unmittelbarer Nähe zu einem Zulauf in den Schmutz- oder Regenwasserkanal befinden, um ein Einleiten in den Kanal zu verhindern.

5. Versiegelung des Wasserzählers: Nach dem Einbau oder Austausch des Wasserzählers muss dieser mit einer speziellen Zählerplombe versiegelt werden, die entsprechend den Vorgaben zur Verfügung gestellt wird.

6. Bescheinigung erforderlich: Die ordnungsgemäße Installation der Anlage muss durch eine Bescheinigung eines zertifizierten Installateurs nachgewiesen werden. In Fällen mit auffälligen Verbräuchen kann die Gemeinde zusätzlich eine (erneute) Installateursbescheinigung anfordern.

7. Eigenverantwortung: Die Verantwortung für den Nachweis über die ordnungsgemäße Funktion und Eichung des Wasserzählers liegt beim Gebührenpflichtigen. Ohne diesen Nachweis werden Abzugsmengen nicht berücksichtigt.

8. Fristen beachten: Wasserschwundmengen müssen bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Wasserschwundmengen nicht mehr berücksichtigt.

9. Mitteilungspflicht: Es ist erforderlich, auch dann eine Mitteilung abzugeben, wenn während des laufenden Jahres keine absetzbare Wassermenge entstanden ist oder eine Meldung innerhalb der Ausschlussfrist unterblieben ist.

10. Online-Meldung: Die jährliche Meldung und die Einreichung der Installateursbescheinigung können bequem über das Bürgerportal auf der Website der jeweiligen Gemeinde vorgenommen werden.

Für Fragen und Angelegenheiten im Bereich Gartenwasser stehen die örtlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Informationsquellen und Kontaktmöglichkeiten sind auf den offiziellen Gemeindewebsites verfügbar.

Die effiziente Nutzung von Gartenwasser ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern kann auch finanzielle Vorteile bieten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um verantwortungsvoll mit Frischwasser umzugehen und die Umwelt zu schützen.

Von Norbert

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