Alkoholfahrt Verl: Ein 48-jähriger Autofahrer aus Verl hat sich am vergangenen Freitagabend mit seinem Wagen einer Polizeikontrolle entzogen und sich anschließend in einem Straßengraben versteckt. Ein Diensthund spürte ihn schließlich auf.

Alkoholfahrt Verl: So verlief die Verfolgung

Wie die Polizei Gütersloh mitteilt, meldeten Zeugen am Freitagabend (24. Juli) gegen 21.30 Uhr einen möglicherweise alkoholisierten Autofahrer im Verler Ortsteil Kaunitz. Wenige Minuten später stellte eine Streifenwagenbesatzung das Fahrzeug am Kreisverkehr Bielefelder Straße/Sender Straße fest. Als die Beamten Anhaltezeichen gaben, widersetzte sich der Fahrer und versuchte, sich der Verkehrskontrolle zu entziehen. Er bog in mehrere Straßen ab und fuhr schließlich auf der Lindenstraße stadtauswärts, wobei die Streifenwagenbesatzung das Auto kurzzeitig aus den Augen verlor.

Nur wenige Momente später fanden die Beamten den VW verschlossen abgestellt im Einmündungsbereich Marienstraße/Gentestraße. Während der gesamten Verfolgungsfahrt wurden nach bisherigem Kenntnisstand keine unbeteiligten Personen gefährdet.

Diensthund spürt Fahrer im Straßengraben auf

Bei der anschließenden Fahndung nach dem Fahrer war die Polizei mit mehreren Streifenwagenbesatzungen sowie einem Diensthundführer vor Ort. Dem Diensthund gelang es schließlich, den 48-jährigen Verler versteckt in einem nahegelegenen Straßengraben mit hohem Gras aufzuspüren. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab ein vorläufiges Ergebnis von 1,44 Promille. Der Mann wurde zur Blutprobenentnahme durch einen Arzt zur Polizeiwache gebracht.

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld wurde der genutzte VW sichergestellt und abtransportiert. Gegen den 48-Jährigen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verkehrsdelikte ein und stellten seinen Führerschein sicher.

Diensthunde im Einsatz der Polizei Gütersloh

Diensthunde kommen bei der Polizei Gütersloh regelmäßig zum Einsatz, wenn Verdächtige zu Fuß flüchten und sich in unübersichtlichem Gelände wie Feldern, Gräben oder dichtem Gebüsch verstecken. Die feine Nase der Tiere kann dabei entscheidend sein, um Personen aufzuspüren, die für Streifenwagenbesatzungen allein kaum auffindbar wären. Auch bei der Suche nach vermissten Personen oder der Sicherung von Tatorten werden die ausgebildeten Hunde eingesetzt.

Der aktuelle Fall aus Verl zeigt exemplarisch, wie schnell aus einer zunächst harmlos wirkenden Verkehrskontrolle eine größere Polizeiaktion mit mehreren Streifenwagen und Diensthundführer werden kann, sobald sich eine kontrollierte Person der Maßnahme entzieht. Für die beteiligten Beamtinnen und Beamten bedeutet das ein erhöhtes Risiko, da unklar ist, wie die flüchtende Person reagiert.

Verkehrskontrollen dienen in erster Linie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Wer angehalten wird, sollte möglichst zügig und gut sichtbar rechts heranfahren, den Motor abstellen und die Hände sichtbar am Lenkrad lassen, bis die Beamtinnen und Beamten Anweisungen geben. Auch wenn ein positiver Alkoholtest unangenehme Konsequenzen wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen kann, sind diese Folgen in aller Regel deutlich milder als die einer Fluchtfahrt mit anschließendem Strafverfahren wegen mehrerer Delikte. Der Fall aus Verl endete für den 48-Jährigen letztlich mit einem Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verkehrsdelikte statt nur wegen der ursprünglichen Trunkenheitsfahrt. Ob und in welcher Höhe zusätzlich eine Geldstrafe verhängt wird, entscheidet letztlich das zuständige Gericht.

Warum Flucht vor der Polizei die Lage verschärft

Wer sich einer Verkehrskontrolle durch Flucht entzieht, riskiert neben der eigentlichen Trunkenheitsfahrt weitere Straftatbestände, etwa wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder im schlimmsten Fall wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Rechtlich und praktisch gilt: Eine Fluchtfahrt verschlimmert die Konsequenzen fast immer, da zur ursprünglichen Ordnungswidrigkeit oder Straftat regelmäßig weitere Delikte hinzukommen und das Strafmaß entsprechend höher ausfällt.

In Deutschland gilt für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie unter 21-Jährige ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, für alle anderen Fahrerinnen und Fahrer die 0,5-Promille-Grenze. Ab 1,1 Promille handelt es sich rechtlich um eine absolute Fahruntüchtigkeit und damit um eine Straftat statt einer bloßen Ordnungswidrigkeit – bei einem Wert von 1,44 Promille, wie er bei dem Verler Fahrer vorläufig festgestellt wurde, liegt dieser Bereich deutlich überschritten.

Quelle: Polizei Gütersloh, Pressemitteilung vom 27. Juli 2026 (Original-Pressemitteilung auf presseportal.de). Weitere aktuelle Polizeimeldungen aus der Region finden Sie in unserer Übersicht.

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